Beschreibung, Quelle

Beschreibung

Hans Goslar

Quelle

Bochumer Anzeiger

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbenannt

Datum

19. November 1929

Genehmigung

Das Urheberrecht der Zeitungsautoren an ihren Beiträgen ist bei nicht namentlich gekennzeichneten Artikeln infolge Ablaufs der 70-jährigen Schutzfrist erloschen. Die Schutzfrist wird in diesem Fall vom Erscheinen der Artikel an gerechnet.

Lizenz

Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, des österreichischen und des schweizerischen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher gemeinfrei.

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