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Dieser Artikel beschreibt das seit dem 1. Juli 2005 bestehende Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Zu den bis dahin existierenden Gerichten, dem Oberverwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht für das Bundesland Brandenburg siehe Oberverwaltungsgericht Berlin und Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in der Hardenbergstraße im Berliner Ortsteil Charlottenburg. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Lage der Verwaltungsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Berlin und Brandenburg
Im Jahr 1996 scheiterte in der Volksabstimmung die Fusion der Länder Berlin und Brandenburg zu Berlin-Brandenburg. Am 26. April 2004 schlossen die Länder Berlin und Brandenburg den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Zum 1. Juli 2005 wurde in einem ersten Schritt neben dem gemeinsamen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das gemeinsame OVG Berlin-Brandenburg errichtet. Es ersetzt die Oberverwaltungsgerichte der Länder Berlin und Brandenburg, das seinen Sitz in Frankfurt (Oder) hatte. Im zweiten Schritt folgten zum 1. Januar 2007 die gemeinsamen Fachobergerichte Finanzgericht Berlin-Brandenburg und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Präsidenten
Jürgen Kipp war vom 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2011 Präsident des OVG Berlin-Brandenburg.